Mindestalter

16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge

18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Theorieprüfung

vereinfachte Theorieprüfung G / F, ausgenommen Inhaber der Spezialkategorie G


Praktische Prüfung

ja


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

G, M

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis F zum Führen von Elektro-Rikschas und zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M.