
FAQ: Kategorie A, A1, A beschränkt
Was muss ich tun, um ab 16 Jahren ein 125 cm3 und 11 kW Motorrad fahren zu können, wenn ich im Besitz der Unterkategorie A1 bin?
Es müssen keine Schritte unternommen werden, da das Alter des Lenkers den erlaubten Fahrzeugtyp bestimmt.
Im Jahr 2020 erhielt ich einen Lernfahrausweis, mit der Berechtigung ab 18 Jahren ein Motorrad mit 125 cm3 und 11 kW und ab 16 Jahren ein Motorrad mit 50 cm3 zu fahren. Was muss ich tun, um ab 16 Jahren ein 125 cm3 und 11 kW Motorrad fahren zu können?
Ab dem 1. Januar 2021, müssen keine Schritte unternommen werden, da das Alter des Lenkers den erlaubten zugelassenen Fahrzeugtyp bestimmt.
Was muss ich machen, damit ich mit 16 Jahren Motorräder bis 125ccm fahren darf?
Nichts. Im Führerausweis ist die Kategorie A1 bereits eingetragen.
Auslegung: «bisheriges Recht» gilt bis 31.12.2020. Erhält der Kunde den LFA Kat. A1 vor dem Stichtag und besucht die 8h PGS nicht, muss er ab dem Stichtag nach neuem Recht 12h PGS besuchen?
Ja.
Ich bin 15-jährig. Wie komme ich in den Besitz der Kategorie A1?
Nothelferausweis –> Basistheorieprüfung –> VKU –> Grundkurs (12 Stunden) –> praktische Prüfung
Ich habe die Kategorie A beschränkt am 15. September 2020 bestanden. Erhalte ich nach zweijähriger klaglosen Fahrt die Kategorie A unbeschränkt ohne weitere Prüfung?
Ja, Sie können die Aufhebung beantragen, wenn Sie die Kategorie A beschränkt vor dem 1. Januar 2021 erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Kategorie A beschränkt im Ausland erworben haben.
Können Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B auch ohne Prüfung einen Führerausweis der Unterkategorie A1 erhalten?
Dies ist nach wie vor möglich, sofern Sie einen Lernfahrausweis für diese Unterkategorie erwerben und die 12-stündige Motorrad-Grundausbildung absolvieren.
Werde ich im Alter von 25 Jahren noch die Kategorie A unbegrenzt erhalten können?
Ab dem 1. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, direkt auf die unbegrenzte Kategorie A einzusteigen. Ein Minimum von 2 Jahren Praxis in der Kategorie A 35 kW ermöglicht dann den Erhalt der unbegrenzten Kategorie A, nach Absolvierung einer erfolgreichen praktischen Prüfung.
Kann die Kat. A35 KW direkt erworben werden, oder muss man im Besitz der Kat. A1 sein?
Wer A 35 kW erwerben will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vorbesitz von A1 ist nicht vorgeschrieben.
Wenn jemand die Unterkategorie A1 für Kleinmotorräder mit 16 Jahren oder älter absolviert, wird aufgrund von Art. 88a Abs. 2 und 3 VZV die Beschränkung (45km/h) im Führerausweis eingetragen?
Ja.
Was passiert mit Inhabern von LFA 35kW, welche im 2021 25 Jahre alt werden? Können diese die Führerprüfung der Kat. A (unbeschränkt) direkt absolvieren?
Den «Direkteinstieg» für Personen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, wird es ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr geben.



